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Die nationale Institution zur Überwachung der Einhaltung für die Regelungen des Einheitengesetzes ist die
Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB)
Durch den untergeordneten
Deutschen Kalibrierdienst (DKD)
werden die nationalen Kalibrierlaboratorien überwacht und akkreditiert. Der DKD erstellt Richtlinien und Musterkalibrierscheine für diese Laboratorien. Das zu akkreditierende Laboratorium muß den Nachweis erbringen, daß relevante Umgebungsbedingungen, wie Luftdruck, rel. Feuchte und Temperatur, innerhalb geforderter Grenzen liegen. Die akkreditierten DKD-Laboratorien dürfen Bezugs- und Arbeitsnormale für betriebsinterne Laboratorien kalibrieren. Im Laufe seiner Anwendung verändert sich ein Thermometer durch chemische oder mechanische Einflüsse oder Alterungserscheinungen durch Wärmeprozesse. Diese Änderung hat unter Umständen massiven Einfluss auf die Abweichung des Thermometers von seiner Kennlinie. Um diese Änderungen zu berücksichtigen muss ein Thermometer in zeitlichen Intervallen kalibriert werden.